Der externe Gefahrgutbeauftragte
Seit dem 1. Januar 2003 haben sich in der Schweiz alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Unternehmen (mit wenigen Ausnahmen) einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Befreit sind zurzeit Unternehmen, welche:
- ausschliesslich Gefahrgüter empfangen ODER
- ausschliesslich Gefahrgüter in freigestellten Mengen transportieren.
Der Gesetzgeber lässt Ihnen in der Regel aber die Wahl, auch externe Personen zum Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Unsere Mitarbeiter haben die notwendige Fachkenntnis und Zuverlässigkeit, um diese Beauftragtenfunktion in Ihrem Betrieb kompetent wahrzunehmen.
Durch die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten setzen Sie in Ihrem Unternehmen wichtige Kapazitäten frei, die anderweitig besser genutzt werden können!
Vor allem für KMUs stellt der externe Gefahrgutbeauftragte eine sinnvolle Alternative dar, denn der Gefahrgutbeauftragte hat nicht nur periodisch eine entsprechende Ausbildung samt Prüfung zu absolvieren, er muss auch stets auf dem neuesten Stand aller relevanten Vorschriften sein. Eine Aufgabe, die von einem Mitarbeiter, der hauptsächlich mit anderen Aufgaben betraut ist, kaum in der richtigen Form zu bewerkstelligen ist. Zudem verlangt der gewissenhafte Umgang mit einem derart sensiblen Bereich wie dem Transport gefährlicher Güter von allen Beteiligten die volle Aufmerksamkeit. Die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten sollte niemals als "lästige Nebensache" betrachtet werden.
Aber auch bei bereits im Betrieb bestellten Gefahrgutbeauftragten kann die Unterstützung durch einen externen Mitarbeiter sinnvoll sein. So ist z.B. der Einsatz eines übergeordneten Gefahrgutbeauftragten bei meheren Filialen durchaus üblich. Gleiches gilt für den Abfallbereich, hier müssen immer mehr Stoffe als Gefahrgut transportiert werden.
Welche Aufgabe nimmt der externe Gefahrgutbeauftragte wahr?
Informieren
Änderungen der Vorschriften und Regelwerke werden an die für die Umsetzung im Betrieb verantwortlichen Personen kommuniziert.
Zusätzlich können die Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter geschult werden.
Beraten
Nach sorgfältiger Analyse berät Sie der Gefahrgutbeauftragte bei Prozessanpassungen in den für die Beförderung von Gefahrgut relevanten Prozesse.
Er unterstützt Sie bei der Evaluation geeigneter Beförderungs- und Verpackungsmittel.
Überwachen
Laufende Prozesse werden periodisch vor Ort überprüft und dokumentiert. Feststellungen, Anregungen und Empfehlungen werden an Sie weitergeleitet.
Empfehlen
Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung und Ausbildung ist der externe Gefahrgutbeauftragte in der Lage, Ihnen wichtige Empfehlungen z.B. zur Unfallverhütung bei der Beförderung von Gefahrgut zu geben.
Dokumentieren
Der externe Gefahrgutbeauftragte ist für die Erstellung der periodischen Berichte z.B. den Jahresbericht verantwortlich.
Bei Unfällen wird er zudem die notwendigen Berichte zu Händen der Behörden verfassen.
Warum SafeConsult AG als externe Gefahrgutbeauftragte?
- SafeConsult AG ist nicht nur ein Marktleader, sondern verpflichtet sich zu Qualität und optimalem Service für Sie.
- Bei SafeConsult AG haben Sie, dank mehrerer ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten, die Sicherheit, dass Ihnen stets ein kompetenter Partner zur Seite steht, auch bei Abwesenheit Ihres persönlichen Ansprechpartners.
- Klare Tarife und Vereinbarungen schützen Sie vor unliebsamen Überraschungen auf der Kostenseite.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Können wir Sie unterstützen? Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.
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