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  Known Consignor / Sicher-
heitsverantwortlicher des
bekannten Versender
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   

Zertifizierung Known Consignor

Kosten/Nutzen
Vorgehen ZertifikatAngaben zum Kurs

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt schreibt:

"Ab 31. März 2009 gelten nur noch diejenigen Versender als "bekannt", welche sich schon zertifiziert, bzw. sich für eine Zertifizierung nach der neuen Regel angemeldet haben. Die Datenbank wird dementsprechend per 31. März 2009 wie folgt bereinigt: alle Firmen, welche die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden aus der publizierten Liste gestrichen."

Versender von Luftfrachtsendungen, welche sich zur Zertifizierung angemeldet haben, müssen einen Sicherheitsbeauftragten für ihr Unternehmen nominieren. Das BAZL schreibt für diesen Beauftragten einen 1-tägigen Kurs vor, dieser wird künftig auch von SafeConsult AG angeboten.

Firmen, die sich bereits registriert haben und auf der BAZL-Liste aufgeführt sind, können selbstverständlich diese Ausbildung auch bei der SafeConsult AG absolvieren.

Die Kurs- und Zertifizierungskosten sind vom BAZL vorgegeben und belaufen sich auf ca. CHF 5‘000.- für eine 4-Jahres Periode. Pro Jahr ergibt das demnach Kosten von durchschnittlich ca. CHF 1‘250.-. Im ersten und im vierten Jahr sind diese Kosten höher, in den Zwischenjahren tiefer: Zertifizierungskosten BAZL

Dem stehen die Kosten für das Screening der Luftfrachtsendungen am Abgangsflughafen entgegen, welche Versender, die den Status des Known Consignor nicht erwerben, tragen müssen. Die Kosten für das Screening pro Sendung bewegen sich - soweit heute bekannt - zwischen CHF 60.- und CHF 75.- (Minimumkosten) bzw. zwischen CHF 0.12 und CHF 0.15/kg, je nach Landesflughafen und Handling Agent. Diese Kosten werden vom Handling Agent oder vom Carrier (Airline) erhoben und via Spediteur dem Versender in Rechnung gestellt.

  • Anmeldung als „Known Consignor“ bei einem „Independent Validator“ (Infos unter www.bazl.admin.ch/fachleute/security oder Anmeldung bei SafeConsult AG mit folgendem Antragsformular)
  • Ausbildung mindestens eines Sicherheitsverantwortlichen
  • Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen
  • Einreichung des Sicherheitsprogramms an den Independent Validator bis zum 31.03.2010, siehe dazu auch der Newsletter vom BAZL: Aviation Security Newsletter II oder direkt auf der Homepage des BAZLs: BAZL Fachleute
  • Inspektion durch den „Independent Validator“ vor Ort
  • Antrag des „Independent Validators“
    Registrierung in der BAZL-Datenbank (gepflegt durch SPEDLOGSWISS)


Gültigkeit des Zertifikates

  • 5 Jahre
  • Validierung jährlich (mind. Bestätigung durch den bekannten Versender, dass das Sicherheits-Programm noch aktuell ist)
  • Zwischeninspektionen mind. alle 3 Jahrevor Ort, zusätzliche Inspektionen situativ (Entscheid durch den Independent Validator)
  • Refresher Sicherheitsverantwortliche alle 5 Jahre (Zertifikat)

Zum Zertifizierungsverfahren gehört die obligatorische Teilnahme des Sicherheitsverantwortlichen am eintägigen Ausbildungskurs. Der Sicherheitsverantwortliche muss Festangestellter des Unternehmens sein. Zur Sicherstellung der Kontinuität im Unternehmen wird die Teilnahme einer Stellvertretung empfohlen. Für grössere, selbständige Standorte wird auch die Teilnahme des Sicherheitsverantwortlichen der Standorte empfohlen.

Hier erhalten Sie Informationen zum eintägigen Kurs für Sicherheitsverantwortliche: Sicherheitsverantworliche

 






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